Vertrag widerrufen

Bitte beachten Sie: Kein Widerrufsrecht für Online-Tickets
Für klassische Veranstaltungstickets gilt, dass kein Widerruf möglich ist, wenn das Ticket für eine konkrete Veranstaltung, einen konkreten Termin oder einen bestimmten Zeitraum verkauft wird. Grund: § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Dieser schließt das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen aus, wenn ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist. Der BGH hat dies auch für online verkaufte Eintrittskarten über eine Vorverkaufsstelle bestätigt: Auch bei Fernabsatzvertrag besteht dann kein Widerrufsrecht.

Widerrufsformular